Leistungsbewertung im Fach Latein

In den Klassen 6-10:

  • Mündliche Leistungen zählen u.a. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, mündliche Überprüfungen, sprach- und sachbezogene Kurztests, Präsentationen (z.B. Referate), Unterrichtsdokumentationen (z.B. Mappe, Heft), Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen, Umgang mit fachspezifischen Hilfsmitteln
  • Klassenarbeiten bestehen aus einer Übersetzungsaufgabe und weiteren Aufgaben. Grundlage der Bewertung der Übersetzungsaufgabe ist die sprachlich korrekte deutsche Wiedergabe eines lateinischen Textes. Dabei werden Übersetzungsfehler markiert und klassifiziert. Die weiteren Aufgaben dienen der vertiefenden Überprüfung der Sprach-, Text- und Kulturkompetenz. Ihre Bewertung basiert auf einem Rohpunktesystem. Sie gehen grundsätzlich mit mindestens einem Drittel in die Bewertung der Klassenarbeit ein. Mit Beginn der Lektürephase, spätestens jedoch in Klasse 10 werden Klassenarbeiten grundsätzlich mit einem Wörterbuch als Hilfsmittel geschrieben.
  • Verhältnis: Das Verhältnis zwischen mündlicher und schriftlicher Leistung: grundsätzlich 1 : 1 (je 50% Anteil an der Gesamtnote).

Hinweise: 

  • In Lernsituationen ist das Ziel der Kompetenzerwerb, d.h. Fehler und Umwege dienen Schülerinnen und Schülern als Erkenntnismittel, den Lehrkräften gegen sie Hinweise für die weitere Unterrichtsplanung.
  • In Leistungssituationen steht die Vermeidung von Fehlern im Vordergrund.

In der Gymnasialen Oberstufe:

  • Mündliche Leistungen: Im Wesentlichen wie in den Klassen 6 – 10, allerdings dem höheren sprachlichen und komplexeren inhaltlichen Niveau der Lektürearbeit angemessen.
  • Klausuren bestehen aus einer Übersetzungs – und einer mehrteiligen Interpretationsaufgabe, die den unterschiedlichen Anforderungsbereichen zu genügen hat. Sie sind dem grundlegenden oder dem erhöhten Niveau des Kurses entsprechend gestaltet. Das Bewertungsverhältnis zwischen Übersetzung und Interpretation beträgt üblicherweise 2 : 1.
  • Verhältnis: Zur Ermittlung der Gesamtzensur werden die Mitarbeit im Unterricht („mündliche Note“) und die Klausurergebnisse in jeweils gleichen Anteilen herangezogen; in Kursen mit reduzierter Klausurenzahl fließt die Mitarbeit im Unterricht zu einem etwas höheren Anteil in die Gesamtzensur ein als die Klausuren.