Leistungsbewertung

In der Unter- und Mittelstufe gilt:

  • Das Verhältnis mündlich & praktisch : schriftlich =  2 : 1.
  • Auf praktische Bezüge (vokal und instrumental) wird Wert gelegt.
  • Sporadischer Einbezug von Gehörbildungssequenzen.

In der Oberstufe gilt:

  • …. dass bei zwei Klausuren im Halbjahr die Wertung schriftlich/mündlich jeweils 50% beträgt.
  • …. dass bei nur einer Klausur im Halbjahr der mündliche Bereich 60%, der schriftliche 40% ausmachen.