Leistungsbewertung
In der Unter- und Mittelstufe gilt:
- Das Verhältnis mündlich & praktisch : schriftlich = 2 : 1.
- Auf praktische Bezüge (vokal und instrumental) wird Wert gelegt.
- Sporadischer Einbezug von Gehörbildungssequenzen.
In der Oberstufe gilt:
- …. dass bei zwei Klausuren im Halbjahr die Wertung schriftlich/mündlich jeweils 50% beträgt.
- …. dass bei nur einer Klausur im Halbjahr der mündliche Bereich 60%, der schriftliche 40% ausmachen.