Der bilinguale Unterricht im „Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe […]“ im Fach Geschichte
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Die zunehmende internationale Kooperation und der globale Wettbewerb verändern die Erwartungen an Lernende. Die Fähigkeit, Vorträge, Texte und Materialien zu einer Vielfalt von Themen in einer Fremdsprache verstehen und präsentieren zu können, wird an Hochschulen von den Studierenden ebenso erwartet wie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in international agierenden Firmen. Darüber hinaus ist im Kontext internationalen Zusammenwirkens die Bereitschaft zum interkulturell sensiblen Umgang miteinander von großer Bedeutung.
Der fremdsprachig erteilte Geschichtsunterricht ermöglicht in besonderem Maße den Schülerinnen und Schülern, sich auf die neuen Herausforderungen in einer globalisierten Welt vorzubereiten.
 Fremdsprachig erteilter Geschichtsunterricht bietet vermehrt die Möglichkeit zum fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernen. Er bezieht verstärkt authentisches Material, Sichtweisen und didaktisch-methodische Ansätze aus den jeweiligen Referenzkulturen sowie deren Geschichte ein. Auf diese Weise fördert er die multiperspektivische Auseinandersetzung mit historischen Themen und Problemstellungen und damit die Reflexion sowie Neubewertung eigener Wertvorstellungen.
Die im Kerncurriculum ausgewiesenen Kompetenzen sind bindend für den bilingualen Geschichtsunterricht; die Gestaltung des Unterrichts basiert auf den didaktischen und methodischen Prinzipien des Faches Geschichte sowie den spezifischen Bedingungen des bilingualen Unterrichts. Das Lernen der Fremdsprache ist den fachlichen Aspekten nachgeordnet. Dennoch wird auch die Fremdsprachenkompetenz gefördert, indem der bilinguale Unterricht die sprachlichen Lernprozesse des Fremdsprachenunterrichts fachspezifisch in den Bereichen Fachterminologie, Redemittel und Kommunikationsformen vertieft.
Im bilingualen Unterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Arbeitsergebnisse in der Fremdsprache zu präsentieren, und üben sich im Kommunizieren über Inhalte der Sachfächer als Vorbereitung auf das Studium und die Berufsausübung.
Die Fremdsprache als Arbeitssprache kann auch in geeigneten, zeitlich begrenzten Unterrichtseinheiten, das heißt in bilingualen Modulen, im Sachfachunterricht zum Einsatz kommen.
Um die Durchlässigkeit zwischen fremdsprachig und muttersprachlich erteiltem Geschichtsunterricht zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Fachterminologie sowohl in der Zielsprache als auch in der Muttersprache gelernt wird. Für die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung gelten die für das Fach Geschichte festgelegten Bewertungskriterien (s. Kapitel 5). Die angemessene Verwendung der Fremdsprache einschließlich der entsprechenden Fachsprache ist jedoch zu berücksichtigen.