Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt.
Die Niedersächsische Landesregierung hat seit 2002 (…) ein differenziertes und nahezu flächendeckendes Angebot zur schulischen Begabungsförderung aufgebaut. Damit wird der Zielsetzung einer besonderen Förderung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler entsprochen, wie sie das Niedersächsische Schulgesetz formuliert (§ 54 Abs. 1 NSchG).
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