Der bilinguale Unterricht im „Kerncurriculum für das Gymnasium – Schuljahrgänge 5–10“ im Fach Geschichte:


Um Schülerinnen und Schülern eine umfassende Allgemeinbildung zu vermitteln, sie auf die internationale Arbeitswelt vorzubereiten und um einen Beitrag zur interkulturellen Handlungsfähigkeit der Lernenden zu leisten, muss schulische Bildung der dynamisch wachsenden Bedeutung der Beherrschung von Fremdsprachen, insbesondere der englischen Sprache, in Naturwissenschaft und Technik sowie in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Rechnung tragen. Dies geschieht zum Beispiel durch die Stärkung des Anwendungsbezuges einer Fremdsprache (z. B. von Englisch) als Arbeitssprache in speziell eingerichteten bilingualen Lerngruppen, in denen Geschichtsunterricht in englischer Sprache erteilt wird.
Die besondere Eignung des Geschichtsunterrichts als fremdsprachig erteiltes Sachfach ergibt sich aus dem hohen Grad der Anschaulichkeit vieler historischer Themenbereiche. Auf der Grundlage fachspezifischer Materialien (z. B. Bilder, Textquellen, Karten, Tabellen) werden Einsichten in historische Prozesse im Rahmen eines fachsprachlich akzentuierten Fremdsprachenerwerbs gewonnen und sprachlich umgesetzt. Durch vielfältige Visualisierungsmöglichkeiten sind eine altersgemäße fremdsprachliche Progression und eine Festigung des fremdsprachlichen Wortschatzes möglich.
Auch durch die Beschäftigung mit authentischen fremdsprachigen Materialien vermittelt der fremdsprachig erteilte Geschichtsunterricht eine vertiefte interkulturelle Kompetenz (Perspektivität).
Weiterhin erfordert der fremdsprachig erteilte Geschichtsunterricht in besonderer Weise fächerübergreifende Zusammenarbeit mit Lehrkräften der Zielsprache und ermöglicht projektorientiertes Lernen.
Die Fremdsprache als Arbeitssprache kann auch in geeigneten, zeitlich begrenzten Unterrichtseinheiten, das heißt in bilingualen Modulen, im Sachfachunterricht zum Einsatz kommen.
Die Gestaltung des fremdsprachig erteilten Geschichtsunterrichts basiert auf den didaktischen und methodischen Prinzipien des Geschichtsunterrichts sowie den spezifischen Bedingungen des bilingualen Unterrichts. Das Lernen der Fremdsprache ist den fachlichen Aspekten des Geschichtsunterrichts nachgeordnet.
Um die Durchlässigkeit zwischen fremdsprachig und muttersprachlich erteiltem Geschichtsunterricht zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Fachterminologie sowohl in der Zielsprache als auch in der Muttersprache gelernt wird.
Für die Leistungsbewertung im bilingualen Sachfachunterricht sind die fachlichen Leistungen entscheidend; die angemessene Verwendung der Fremdsprache einschließlich der entsprechenden Fachsprache ist jedoch zu berücksichtigen.