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Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse 5Was machen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 während der Pausen? Hier sehen Sie es! Klicken Sie bitte zur Vergrößerung auf das gewünschte Foto Information für Eltern und Schüler der kommenden Klassenstufe 5Liebe Eltern! Liebe Schüler! In Niedersachsen gibt es ab dem 01.08.2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können Sie aber viele Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausleihen. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Leihverfahren und die Zahlung des für die Ausleihe zu entrichtenden Entgelts müssen bis spätestens zum 16.06.2010 erfolgen. Zahlungen gehen ausschließlich auf das Konto Nr. 010 002 855 des Gymnasiums Bersenbrück bei der Kreissparkasse Bersenbrück (BLZ 265 515 40). Bitte unter Verwendungszweck unbedingt den Namen der Schülerin / des Schülers angeben. Wer die Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Aus der unten stehenden Liste ist ersichtlich, welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr für Ihr Kind ausleihen können. Die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt sind unten angegeben. Damit können Sie vergleichen, ob sich die Teilnahme für Sie lohnt. Die hier aufgeführten Bücher werden nur als Ganzes ausgeliehen. Die Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich. Literaturhefte, Formelsammlungen, Duden, Materialien wie Arbeitsbücher werden von den Eltern beschafft. Der Diercke Weltatlas braucht zunächst nicht beschafft zu werden. Summe der Ladenpreise für die zu mietenden Bücher: 195,65 €(Je nach Fächerwahl weicht der tatsächliche Kaufpreis etwas hiervon ab.) Entgelt für die Ausleihe: 63,00 €Für Eltern mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern reduziert sich der Betrag auf 50,40 €. Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz oder dem Asylbewerbergesetz nehmen ohne Gebühr am Ausleihverfahren teil. Der Nachweis ist unbedingt bis zum 16.06.2010 (Ausschlussfrist!!) im Schulsekretariat zu erbringen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ullrich
* Nur für Schüler, die an diesem Unterricht teilnehmen # muss selbst gekauft werden, keine Ausleihe möglich Zum Anschauen und Ausdrucken der Liste klicken Sie bitte auf:
Lernmittel
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