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Unser Gymnasium
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Schul- und Hausordnung des Gymnasiums Bersenbrück Liebe Schülerin und lieber Schüler! Du besuchst das Gymnasium Bersenbrück um hier in Gemeinschaft mit anderen zu leben und zu lernen und das Abitur als Schulabschluss zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, Schüler[1] wie Lehrer, umsichtig, rücksichtsvoll, respektvoll und hilfsbereit miteinander umgehen. Grundsätzlich verpflichten wir uns alle zur gegenseitigen Achtung; Gewalt jeder Art, also nicht nur die körperliche, gehört nicht an unsere Schule. Wer anderen Gewalt zufügt, sei es durch Tat, Wort oder entsprechendes Verhalten (z.B. Mobbing), muss mit strengen Maßnahmen rechnen, die bis zum Schulverweis führen können. Die folgenden Regeln sollen zu einer Gestaltung unseres Miteinanders in diesem Sinne beitragen und stellen für Dich einen verbindlichen Rahmen dar. Verhalten vor Schulbeginn und in Freistunden Falls Du mit dem Fahrrad zur Schule kommst, stelle dieses bitte in die dafür vorgesehenen Fahrradständer und vergiss nicht, das Fahrrad abzuschließen. Das Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schulgelände[2] nicht erlaubt. Falls Du mit dem Auto kommst, parke das Fahrzeug bitte hinter der Turnhalle oder auf dem Parkplatz an der Hase. Die Parkplätze vor dem Schulgebäude sind für die Lehrer reserviert. Der Unterricht beginnt nach dem zweiten Gong um 07.45 Uhr; ab 07.35 Uhr darfst Du Deinen Klassen- oder Kursraum aufsuchen. Solltest Du vorher in der Schule sein, darfst Du Dich innerhalb des Gebäudes in der großen sowie der kleinen Aula aufhalten. Der Aufenthalt auf der Bühne, in den Fluren und Treppenhäusern ist verboten. Es gelten ansonsten die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft. Bei späterem Unterrichtsbeginn und/oder in Freistunden darfst Du das Medienforum aufsuchen, in der Schule selbst darfst Du Dich nur in der großen Aula und in der "Cantina" aufhalten, um den Unterricht der anderen Lerngruppen nicht zu stören. Wenn Du die Oberstufe besuchst, darfst Du in Freistunden das Schulgelände auf eigne Gefahr verlassen, jedoch besteht dabei kein schulischer Versicherungsschutz. In den Fünfminutenpausen bleibst Du entweder im Klassenraum und verhältst Dich ruhig und verantwortungsvoll oder begibst Dich zügig, aber nicht rennend, zum Unterrichtsraum der folgenden Stunde. Diese Pausen dienen nicht zum Aufenthalt auf dem Flur; Du darfst aber zu Deinem Schließfach oder den Toiletten gehen, ein Besuch der "Cantina" ist in dieser Zeit jedoch untersagt. In den großen Pausen verlässt Du Deinen Unterrichtsraum und begibst Dich auf dem kürzesten Weg nach draußen auf den Schulhof. Bei Regenwetter kannst Du Dich in der Aula aufhalten, nicht jedoch in den Gängen oder den Unterrichtsräumen. Nimm Rücksicht auf Deine Mitschüler und unterlasse alle Aktivitäten, die zu einer Gefährdung für Dich selbst oder andere führen können (Schubsen, Treten, Klettern auf Tischen und Dächern, Schneeballwerfen usw.). Vor und nach dem Unterricht in einem Fachraum stellst Du Deine Tasche ordentlich in der großen Aula ab. Beim Verlassen des Unterrichtsraums bist Du für die Sauberkeit deines Arbeitsbereichs verantwortlich. Außerdem sorgt jede Lerngruppe am Ende des Unterrichts für die Sauberkeit der Tafel. Du darfst das Schulgelände nicht verlassen. Das Haseufer, das Biotop und den Bootssteg darfst Du nicht betreten. Vor dem Betreten des Schulgebäudes säubere bitte Deine Schuhe. Wenn Du in den großen Pausen etwas zu essen oder zu trinken kaufen möchtest, steht Dir dafür die "Cantina" zur Verfügung. Die Bibliothek im Medienforum darfst Du nur zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern aufsuchen und musst dabei die dortigen Verhaltensregeln beachten. In der Pause zwischen der sechsten und siebten Stunde darfst Du im Klassenraum bleiben. Unterrichtsbeginn, Unterrichtsmaterialien Vor Beginn der jeweiligen Stunde legst Du bitte Deine Unterrichtsmaterialien vollständig und ordentlich auf den Tisch. An unserer Schule beginnen die Lerngruppen ihre Unterrichtsstunden mit einer Begrüßung und stehen dazu in der Regel auf. Wenn fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Fachlehrer noch nicht im Unterrichtsraum ist, melden die Klassen- bzw. Kurssprecher dieses im Sekretariat. Unterrichtsende Nach der zweiten und vierten Stunde achte bitte mit darauf, dass in den Klassen die Beleuchtung ausgeschaltet wird. Nach der letzten Unterrichtsstunde achtest Du darauf, dass Du Deinen Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlässt. Deinen Stuhl stellst Du auf den Tisch, die Fenster werden geschlossen, das Licht wird gelöscht und der Sonnenschutz hochgefahren. Der Ordnungsdienst in Deiner Klasse hat dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Begib Dich auf direktem Weg zum Bus bzw. nach Hause. Nur dann bist Du versichert! Unterrichtsversäumnisse, Fehltage, Beurlaubungen Im Fall einer Erkrankung informieren Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten möglichst umgehend, spätestens aber am dritten Tag der Erkrankung, die Schule. Wenn Du Die Schule wieder besuchst, bringst Du sofort am ersten Tag eine schriftliche, begründete Entschuldigung Deiner Eltern bzw. Deiner Erziehungsberechtigten mit und legst sie Deinem Klassenlehrer oder Tutor vor. Wenn Du volljährig bist, darfst Du Dich selbst entschuldigen. Wer aus Krankheitsgründen im Sekundarbereich II (ab Klasse 10) bei Klausuren fehlt, muss, sobald er wieder am Unterricht teilnehmen kann, dem Tutor und dem zuständigen Fachlehrer ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer Erkrankung während eines Schultages meldest Du Dich bei dem Fachlehrer der laufenden Stunde ab und reichst auch für dieses Fehlen nach Deiner Gesundung eine schriftliche Entschuldigung bei Deinem Klassenlehrer bzw. Tutor ein. Du darfst auf keinen Fall ohne Abmeldung das Schulgelände verlassen, da Du sonst nicht versichert bist! Beurlaubungen vom Unterricht müssen rechtzeitig beim Klassenlehrer oder Tutor schriftlich beantragt werden; Beurlaubungen, die über einen Tag hinausgehen oder direkt an Ferientage grenzen, müssen beim Schulleiter beantragt werden. Arztbesuche solltest Du grundsätzlich am Nachmittag wahrnehmen und nur in Ausnahmefällen vormittags. Ebenso wird für Führerscheinprüfungen an Klausurtagen grundsätzlich keine Beurlaubung erteilt. Verhalten in der Schulgemeinschaft Aus Respekt voreinander sind Kaugummikauen und Essen im Unterricht untersagt. Die Schulgemeinschaft erwartet von ihren Mitgliedern auch eine angemessene Kleidung, die den Respekt vor dem Wert unseres Lernortes zeigt. Wir raten Dir, keine Wertsachen und/ oder größere Geldbeträge in die Schule mitzubringen. Für verlorene oder entwendete Gegenstände haftet die Schule nicht. Achte insbesondere in der Sporthalle auf eine sichere Verwahrung Deiner Wertsachen! Mobiltelefone und andere elektronische Geräte (z.B. MP3/ 4-Player) müssen während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet bleiben. Ebenso besteht auf dem Schulgelände aus Respekt vor dem anderen ein absolutes Film- und Mitschneideverbot. Filmaufnahmen (auch mit dem Mobiltelefon) und/ oder Audiomitschnitte sind also untersagt! Wer verbotswidrig Aufnahmen anfertigt und/ oder öffentlich macht (z.B. im Internet), kann der Schule verwiesen werden! Auf dem Schulgelände besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Es versteht sich von selbst, dass das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art verboten ist. Maßnahmen bei Verstößen In jedem Fall musst Du, wenn Du eine Regel der Schulordnung missachtet hast, mit Konsequenzen rechnen. Folgende Maßnahmen können angewendet werden:
Schülervertretung, Mediation, Beratung Die Schülervertretung steht Dir jederzeit helfend zur Verfügung und freut sich über Anregungen zur Verbesserung des Schullebens. Bei Streitigkeiten und Konflikten mit Mitschülern stehen Dir die Mediatoren in den großen Pausen im Mediatorenraum zur Verfügung. Wenn Du größere Probleme privater oder schulischer Art hast, kannst und solltest Du Dich an die Beratungslehrerin mit der Bitte um ein persönliches Gespräch wenden. Diese Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und niemand wird ohne Deine ausdrückliche Erlaubnis etwas über ihren Inhalt erfahren. Schlussbemerkung Diese Schulordnung verhilft allen am Schulleben beteiligten Personen zu einem gemeinschaftlichen Miteinander und wird deshalb von allen verbindlich anerkannt. Verstöße gegen diese Ordnung werden deshalb auch nicht geduldet und im erzieherischen Sinn mit Sanktionen belegt. Mit dem Eintritt in die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Bersenbrück wird das diese Schulordnung tragende Ziel des respektvollen Umgangs des Schülers mit sich selbst, der Gemeinschaft, den Gebäuden und ihrer Einrichtung als verbindlich anerkannt. Nur wenn alle in diesem Sinne verantwortlich handeln und die Rechte und Pflichten jener, die in der Schule leben und arbeiten, respektieren, kann eine gute Schulgemeinschaft gelingen! Bersenbrück, 18.08.2011 gez. Peter Seeger, OStD [1] Im Interesse der besseren Lesbarkeit werden im Folgenden die maskulinen Bezeichnungen für beide Geschlechter verwendet. [2] Das Schulgelände umfasst sämtliche Schulgebäude, die gekennzeichneten Parkplätze und die Schulhöfe einschließlich der Rasenflächen bis zur Hase.
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