Gymnasium Bersenbrück

 

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Bilingualer Unterricht

Bilingualer Unterricht

am Gymnasium Bersenbrück 

 

Bilingualer Unterricht bedeutet, dass der Fachunterricht in einem oder mehreren Sachfächern in einer anderen Sprache als der Muttersprache erteilt wird. Am Gymnasium Bersenbrück ist dies das Fach Geschichte.

Warum bilingualer Unterricht?

Angesichts der fortschreitenden Integration Europas und der Tendenz zur Globalisierung wird Fremdsprachenkompetenz immer mehr zu einer sogenannten Schlüsselqualifikation. Dies gilt besonders für das Englische, das als internationale Verkehrssprache in vielen Bereichen von Wirtschaft und Wissenschaft von wachsender Bedeutung ist. Dem will das bilinguale Angebot unserer Schule Rechnung tragen. Ein Ziel der Zweisprachenausbildung ist eine über das übliche Maß hinausgehende Beherrschung der englischen Sprache. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich auch in der Fremdsprache umfassend und differenziert verständigen zu können.

Wird der bilinguale Unterricht bis zum Abitur betrieben, so kann diese Zusatzqualifikation ein Studium bzw. eine Berufsausbildung im In- und Ausland erleichtern und eröffnet größere Chancen in vielen Berufsfeldern. Besonders in den Naturwissenschaften ist es heute an den Universitäten durchaus üblich, dass Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten werden und schriftliche Arbeiten auf Englisch zu erstellen sind. Auch in der Wirtschaft ist eine gute Beherrschung der englischen Sprache als Verkehrssprache oft von entscheidender Bedeutung.

Der bilinguale Geschichtsunterricht, wie er am Gymnasium Bersenbrück betrieben wird, eröffnet durch die Arbeit mit authentischen Materialien und die verstärkte Berücksichtigung von historischen Themen und Sichtweisen aus dem englischsprachigen Raum den Schülern neue Perspektiven und vertiefte Einsichten, wie sie gerade für das Fach Geschichte von herausragender Bedeutung sind.

Wie ist der bilinguale Unterricht organisiert?

Der reguläre bilinguale Unterricht an unserer Schule beginnt in Klasse 7. In Klasse 6 bereiten wir die interessierten Schülerinnen und Schüler in einer Arbeitsgemeinschaft auf den bilingualen Unterricht vor. Dabei steht zunächst die Förderung der allgemeinen fremdsprachlichen Kompetenz der Schüler im Vordergrund; zunehmend werden dann auch Inhalte des Fachs Geschichte zur Sprache gebracht, sodass die Schüler in die englischsprachige Behandlung historischer Themen eingeführt werden.

Die bilinguale Arbeitsgemeinschaft umfasst zwei Wochenstunden, die in den Vormittags-Stundenplan der Schüler integriert werden. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme am bilingualen Geschichtsunterricht ab Klasse 7.

Ab Klasse 7 ist der bilinguale Unterricht, wie auch der muttersprachlich erteilte Geschichtsunterricht, durchgehend zweistündig. Er wird in Form eines sogenannten „Bands“ erteilt, d. h. die bilingualen Schülerinnen und Schüler kommen in den Geschichtsstunden als Gruppe zusammen, haben ihren sonstigen Unterricht aber im Klassenverband.

Welche Möglichkeiten bietet der bilinguale Unterricht in der Oberstufe?

Seit vielen Jahren ist es am Gymnasium Bersenbrück möglich, das Fach Geschichte bilingual als mündliches Abiturfach (P 5) zu belegen. Das Fach muss dann als 4-stündiges Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau gewählt und in der gesamten Qualifikationsphase der Oberstufe belegt werden.

Es ist außerdem möglich, Geschichte bilingual zwei Halbjahre lang als zweistündigen Ergänzungskurs zu betreiben und so die Belegungsverpflichtung im Fach Geschichte abzudecken.

Gelten für den bilingualen Unterricht besondere Anforderungen?

Grundsätzlich: Nein! Für eine erfolgreiche Teilnahme am bilingualen Unterricht sind jedoch neben den erweiterten fremdsprachlichen Fähigkeiten, die durch die Arbeitsgemeinschaft in Klasse 6 aufgebaut werden, solide Leistungen in den anderen Fächern und eine positive Leistungsbereitschaft notwenig, um die Mehrbelastung, die sich durch das bilinguale Lernen ergibt, zu tragen. Dies sollte auch vom Elternhaus entsprechend unterstützt werden.

Für die Leistungsbewertung im bilingualen Unterricht sind die fachlichen Leistungen entscheidend. Daneben spielt aber auch eine angemessene Verwendung der historischen Fachbegrifflichkeit im Englischen eine Rolle.

Schnell werden die Schüler feststellen: Der Mehraufwand lohnt sich. Die Benutzung von authentischem Unterrichtsmaterial in englischer Sprache, der wahrnehmbare Zuwachs an sprachlicher Kompetenz und die Gelegenheiten zur intensiveren Begegnung mit einer anderen Kultur gehören zu den besonderen Reizen des bilingualen Unterrichts.

J. Biermann

(Fachobmann bilingualer Unterricht)

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Der bilinguale Unterricht im Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ vom 3.2.2004 – Ein Überblick

Im Folgenden sind auch diejenigen Bestimmungen aufgenommen, die zwar den bilingualen Unterricht nicht direkt ansprechen, aber u. U. dafür relevant sein könnten.

3.5    In Sachfächern kann der Unterricht nach Nr. 4.7.5 fremdsprachig erteilt          werden.

3.6     Die Einrichtung und spezielle Ausgestaltung von Unterricht gemäß Nrn. 3.3 bis 3.5 in Verbindung mit Nr. 4.7.5 Satz 1 bedarf des Beschlusses der Gesamtkonferenz sowie der Zustimmung des Schulträgers; der Schulbehörde ist über die Einrichtung und Ausgestaltung zu berichten. 

3.7.1  Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler, zur Verbesserung fachspezifischer Lehr- und Lernverfahren sowie zur Weiterentwicklung des fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernens kann die Schule eine von den Stundentafeln nach Nr. 3.1 abweichende Verteilung der Fachstunden vornehmen. Dabei sind die Gesamtwochenstunden je Fach für den Durchgang in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einzuhalten und soll die Schülerpflichtstundenzahl je Schuljahrgang um nicht mehr als eine Wochenstunde über- oder unterschritten werden.

4.7.5  In Klassen, in denen fremdsprachig erteilter Unterricht (bilingualer Unterricht) nach Nrn. 3.5 und 3.6 angeboten wird, ist dieser in mindestens einem Sachfach zu erteilen. Für die Leistungsbewertung im bilingualen Sachfachunterricht sind die fachlichen Leistungen ent­scheidend; die angemessene Verwendung der Fremdsprache einschließlich der entsprechenden Fachsprache ist zu berücksichtigen.

Unabhängig von Nrn. 3.5 und 3.6 kann die Schule entscheiden, in Sachfächern vorübergehend und zeitlich begrenzt geeignete Unterrichtsthemen fremdsprachig zu unterrichten; dabei ist zu gewähr­leisten, dass der Unterricht in dem Sachfach überwiegend in deutscher Sprache erfolgt.

5.8.1  Arbeitsgemeinschaften berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und geben Anregungen für die Schul- und Freizeitgestaltung. Für alle Schuljahrgänge können Arbeitsgemeinschaften für … Fremdsprachen … und weitere fachbezogene, fachübergreifende und fächerverbindende Arbeitsgemeinschaften mit jeweils ein bis zwei Wochenstunden angeboten werden.

5.8.2  Fachbezogene Arbeitsgemeinschaften sollten, sofern für sie geeignete Unterrichtsangebote vorliegen, insbesondere in den Schuljahrgängen angeboten werden, in denen ein Fach gemäß Stundentafel nicht erteilt wird.

5.8.5  Arbeitsgemeinschaften dauern in der Regel ein Schulhalbjahr. Die Teilnahme ist freiwillig und wird ohne Note im Zeugnis bescheinigt. Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Arbeitsgemeinschaft entschieden haben, sind zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.

10.2   Genehmigungen … Unterricht nach Nrn. 3.3 bis 3.5 …, die einzelnen Gymnasien erteilt worden sind, gelten weiter. Die erforderlichen Anpassungen an die Vorgaben dieses Erlasses erfolgen durch die Schule.