Finanzielle Unterstützung bedürftiger Eltern

Finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Schulmaterialien

Wenn die Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben sie Anspruch auf  Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder. Zusätzlich können sie über die Allgemeine Soziale Beratung im Caritashaus in Bersenbrück zur Einschulung ihres Kindes weitere finanzielle Unterstützung  erhalten auch für Taschenrechner, digitale Wörterbücher und bei Schulwechsel im laufenden Schuljahr. Nähere Hinweise sind hier zu finden.