Die Regulierung von Schäden an Fahrrädern hat sich verbessert!


Schülerinnen und Schüler können Schäden am Fahrrad nun auch dann erstattet bekommen, wenn sie weniger als 1000 m von der Schule entfernt wohnen. Die Länge des Schulweges ist ab sofort unerheblich. Besitzer einer Busfahrkarte erhalten leider in der Regel keinen Schadensausgleich für Schäden am Fahrrad.